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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Preise für Lagerware

verstehen sich in Euro ab Lager, die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Veröffentlichung neuer Preislisten verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn dieser die Beförderungskosten nicht trägt. Die Lieferfähigkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten (siehe Lieferfristen und -termine). Die Leistung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Versandkosten

Versandkosten berechnen wir pauschal pro Paket. Wir behalten uns vor, den für uns vor Ort günstigsten Versandweg zu benutzen. Bei Abholung entfallen die Versandkosten.

Zahlung

erfolgt durch Bankabbuchungsverfahren sieben Tage nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Zahlungsverzug

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er eine Bankabbuchung nicht einlöst bzw. seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Überschreiten des angegebenen Zahlungsziels werden bankmäßige Verzugszinsen berechnet, die vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer beglichen hat. Dies gilt ebenso für Warenlieferungen aus Streckengeschäften. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten.  Der Eigentumsvorbehalt gilt anteilsmäßig auch dann, wenn die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die daraus entstandenen Forderungen an Dritte bis zur Höhe unserer Gesamtforderung als vorbehaltlos an uns abgetreten. 

Lieferfristen und -termine, Rückgaberecht 

Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferungen eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 
Die Rücknahme oder der Umtausch verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rücknahme bei Vorliegen besonderer Umstände bedarf auf jeden Fall unserer vorherigen  Zustimmung.

Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung

  1. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang unter gleichzeitiger Rückgabe des Lieferscheins geltend gemacht werden. Bei Transportschäden muss die schriftliche Rüge unmittelbar nach Eintreffen der Ware, spätestens aber binnen drei Tagen, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer.
  2. Im Falle ordnungsgemäß erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Liefernde zur Ersatzlieferung berechtigt. Verzichtet der Liefernde auf sein Recht zur Ersatzlieferung oder wird sie nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder ist die als Ersatz gelieferte Ware erneut mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückabwicklung der Lieferung verlangen.
  3. Eine weitergehende Haftung des Liefernden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz - beispielsweise für entgangenen Gewinn -, auch für Folgeschäden oder entfernt, nicht vorhersehbare Schäden, ist ausgeschlossen, ebenso etwaige Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verletzungen vertraglicher Nebenverpflichtungen des Liefernden, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  4. Die NOWECOR AG haftet gegenüber dem Mitgliedsbetrieb nicht für Schäden, welche dem Mitgliedsbetrieb aufgrund der Verletzung eigener vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten entstehen. Der Mitgliedsbetrieb stellt die NOWECOR AG von allen Ansprüchen frei, gleich welcher Art, welche Dritte aus der Tätigkeit des Mitgliedsbetriebes gegenüber der NOWECOR AG geltend machen. Dies gilt auch für alle notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Wahrung der Rechte der NOWECOR AG entstehen. Diese Freistellungspflicht besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme der NOWECOR AG auf einer alleinigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten der NOWECOR AG beruht.
  5. Die Haftung der NOWECOR AG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen.

Verbesserungen

Verbesserungen bzw. Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. 

Verlängerte Werkbank (Vorprodukte)

Die NOWECOR AG bietet ihren Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit der Belieferung mit Produkten der verlängerten Werkbank. Hierbei werden von Mitgliedsbetrieben auftragsbezogene Daten an die NOWECOR AG übermittelt. Die NOWECOR AG erstellt auf Basis dieser Daten vorgefertigte Produkte (im Folgenden: Vorprodukte) zur Weiterverarbeitung und zur Endabgabe des Mitgliedsbetriebes an dessen Kunden (Patienten). Die Versorgung des Kunden erfolgt in alleiniger Verantwortung des Mitgliedsbetriebes.

Die Vorprodukte umfassen (nicht abschließende Auflistung) Modellfräsungen (z. B. Kopfmodelle, Schaftmodelle, Rumpfmodelle), Diagnosemodellprodukte (z. B. Gesichtsmasken, Helme, Schäfte zu Diagnose- und Testzwecken), Einlagenrohlinge, sonstige Rohlinge (z. B. Sitzschalen) und 3D-gedruckte Orthesen zur individuell angepassten Endverarbeitung durch den Mitgliedsbetrieb, Wassertransferdruck und Färbetechniken zur optischen Gestaltung von Vorprodukten oder Medizinprodukten.

Die NOWECOR AG ist ausschließlich zur Erstellung und Lieferung der Vorprodukte verpflichtet. Die NOWECOR AG hat keinen Kontakt zu Endkunden bzw. Patienten der Mitgliedsbetriebe. Aus diesem Grund ist der Mitgliedsbetrieb in besonderem Maße zur umfassenden Kontrolle der Vorprodukte sowie der endmontierten Medizinprodukte verpflichtet.

Die Kontrolle der Vorprodukte durch den Mitgliedsbetrieb umfasst insbesondere die Prüfung auf Materialfehler, Passformfehler, Transportschäden, Verwechslungen und Entsprechung der Vorprodukte mit den übermittelten Daten. Die Kontrolle der endmontierten Medizinprodukte umfasst darüber hinaus die individuelle Passform am jeweiligen Patienten bzw. Endkunden.

Hinsichtlich der endmontierten Medizinprodukte ist der Mitgliedsbetrieb Hersteller und Inverkehrbringer im Sinn des MPG sowie der MDR.

Datenschutz

Die NOWECOR AG ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiterzuverarbeiten. Die NOWECOR AG ist dann berechtigt, Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner (z.B. Lieferanten, Kreditinstitute) weiterzugeben. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der NOWECOR AG beachtet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel

  1. Erfüllungsort für die Lieferung der bestellten Ware und für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist Quakenbrück.
  2. Für alle Vertragsverhältnisse ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Kaufgesetzes (IKG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Quakenbrück bzw. Osnabrück.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. 

NOWECOR AG
Im Himmelreich 7
D-49610 Quakenbrück
Telefon: 0 54 31/90 350-0
Telefax: 0 54 31/90 350-99
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